VERTRAGDBEDINGUNGEN
ÜBERGABE DES
BOOTE
Das Boot wird
dem Charterer gereinigt und vollgetankt (Benzin, Motoröl) übergeben.Der
Bootszustand, sowie die Vollständigkeit der Ausrüstung müssen vom Chartererkontrolliert und durch Unterschrift auf der Checkliste bestätigt werden.Gleichzeitigverpflichtet sich der Vercharterer, den Charterer in die technischen Funktionen
und Handhabung des Katamaran ein zu weisen.Nach erfolgtem
Eincheck und Hinterlegung der Kaution, geht die Verantwortung für den Katamaran
an den Charterer über.
RÜCKGABE DES
BOOTES
Der Charterer
gibt das Boot gereinigt und vollgetankt zur vereinbarten Zeit und am
vereinbarten Ort zurück.Der Vercharterer
bestätigt mit seiner Unterschrift die ordnungsgemäße Rückgabe des Bootes und
deren Ausrüstung.Die geleistete
Kaution wird bei Schadensfreiheit ohne Abzüge rückerstattet. Ist das Boot bei
Übernahme nicht gereinigt, werden, wenn nicht anders vereinbart,
Reinigungskosten laut Preisliste berechnet.Der Charterer
ist verpflichtet außergewöhnliche Vorfälle, sowie aufgetretene Mängel, bei
Rückgabe zu melden.Der Vercharterer
behält sich vor, nicht gemeldete Schäden auch nach Unterzeichnung der Rückgabe
in Rechnung zu stellen.
HAFTUNG DES
VERCHARTERERS
Der Vercharterer
haftet für Aufwände die dem Charterer entstanden sind, sofern diese auf grobe
Fahrlässigkeit seinerseits oder seiner Erfüllungsgehilfen zurück zu führen sind,
bis zur Höhe der Chartergebühr.Für
Verschleißschäden an des Bootes, die bei Übergabe nicht vorhersehbar waren,
haftet der Vercharterer frühestens nach 72 Stunden, bis zur Höhe der anteilig
entfallenen Chartertage, sofern die Reise nicht angetreten werden kann, bzw.
unterbrochen werden muß. Der Vercharterer
haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder fehlende Navigationsinstrumente
zurück zu führen sind.
HAFTUNG DES
CHARTERERS
Der Charterer
und seine Crew haften für alle Schäden am Boot, die nicht auf normalen
Verschleiß zurück zu führen sind, sowie deren Folgen, sofern diese nicht von
der Versicherung reguliert werden, insbesondere für Motor und Getriebe.Verläßt die Crew
das Boot an einem anderen Ort, als dem vereinbarten, egal aus welchem Grunde,
trägt sie alle Kosten die aus der Rückführung entstehen, sowie eventuelle
Folgekosten.Neben dem
Charterer haftet jedes einzelne Crewmitglied gegenüber dem Vercharterer für
Forderungen die aus diesem Vertrag entstehen könnten, bis zur vollen Höhe.
PFLICHTEN DES
CHARTERERS
Der Charterer
ist verpflichtet:
Das Boot im
Sinne einer ordentlichen Seemannschaft so zu führen, dass eine größtmögliche
Werterhaltung gewährleistet ist. Den Vercharterer
bei Schäden, außergewöhnlichen Ereignissen oder Havarien sofort zu
verständigen.Schäden bis zu
einer Höhe von € 100.- sofort zu beheben. (Rechnung mitnehmen!) Motor, Welle,
Bilge und die Gasanlage täglich zu kontrollieren und zu warten. Keine Tiere mit
an Bord zu nehmen. Das Boot nicht
mit mehr Personen zu belegen, als in den Papieren angeführt sind. Den Törn so zu
planen, dass eine termingerechte Rückkehr auch bei widrigen Bedingungen möglich
ist. Die Crew über
die Charterbedingungen zu informieren.
ALLGEMEINE
BEDINGUNGEN
Die
Bootsversicherung ist Vertragsgegenstand.Der Charterer
erklärt ausdrücklich, den Vercharterer / Eigner von Ansprüchen jeglicher Art
frei zu halten, die ihm im Zusammenhang mit der Benutzung des Bootes entstehen
könnten. Die Crew erklärt
ausdrücklich, den Skipper / Charterer von Ansprüchen jeglicher Art frei zu
halten, die ihr im Zusammenhang mit der Benutzung des Bootes entstehen könnten.
Der Vertrag
behält seine Gültigkeit, auch wenn einzelne Punkte nicht rechtens sind.
RÜCKTRITT
Kann der
Charterer die Charter nicht antreten und gelingt es nicht Ersatz zu finden, hat
der Vercharterer Anspruch auf die volle Chartergebühr. Kann eine
Ersatzcharter gefunden werden, erhält der Charterer die bis dahin bezahlte
Gebühr abzüglich der Kosten zurück.
Der Abschluß
einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen